AGB
1.Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden
Geschäftsbedingungen ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden gelten nicht, soweit sie von diesen Bedingungen
abweichen oder unsere Rechte im Vergleich zum dispositiven
Gesetzesrecht einschränken.
2. Ausführungsunterlagen
Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen
des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung
durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte
Dritter, verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen
Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten
zu erstatten.
Vom Kunden zu beschaffende Grafiken, Vorlagen und sonstige
Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher
Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine
andere Versandart wünscht.
Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer,
Wassereinbruch etc. haften wir nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-,
Einbruchs- und Leitungswasserschadensversicherung, wenn uns oder
unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3. Liefertermine
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich
erfolgt. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere
unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall,
verlängert die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Sofern es
nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder dem Kunden unzumutbar
ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind auf den Schaden begrenzt,
den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände,
die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen
konnten, wenn uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn
der Kunde uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres
Schadenrisiko hingewiesen hat.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden, einschließlich
des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden gesondert
berechnet. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage der Auftragserteilung
geltenden Listenpreise berechnet. Rechnungen sind sofort und
ohne Abzug zu bezahlen.Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln
ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur erfüllungshalber.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind
sofort fällig.Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest
angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die
Zahlung erst bei Einlösung.Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig
festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen
aufrechnen. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen zu
verlangen, ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder vom Vertrag
zurückzutreten. Wird eine Leistung auf Anforderung des Kunden an eine
Drittadresse berechnet, so erfolgt dies nur erfüllungshalber.
5. Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die
Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen
Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt.
Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackungen, Schutz und
Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, aber
nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden
zu versichern.
6. Beanstandungen
Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung
innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen
und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. § 377 HGB
gilt uneingeschränkt. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei
denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt
sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich nach der
Entdeckung, spätestens nach einer Woche geltend gemacht werden.
Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörende
Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, anderenfalls ist eine sofortige
Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.
Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt
kleiner.Wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung
ausdrücklich vereinbart werden, anderenfalls ist eine Beanstandung
nicht zulässig. Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergabe
oder Vervielfältigungen keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit
oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem
Ermessen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik.
Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 5% können nicht
beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich
der hergestellten Muster.
7. Gewährleistung
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer
Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung
vorzunehmen. Misslingt Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der
Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung
ist erst misslungen, wenn der zweite Nacherfüllungsversuch
gescheitert ist, es sei denn, aus den besonderen Umständen oder der Art
des Mangels ergibt sich etwas anderes.
Übersteigt der Aufwand der Nachbesserung den Wert unserer Leistung,
sind wir berechtigt, die Beseitigung des Mangels zu verweigern. Wir
haften maximal in Höhe des bei uns entstandenen Aufwandes. Fehlt der
Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder erleidet der Kunde infolge eines
Mangels einen Schaden, so kann der Kunde hierfür Schadenersatz verlangen.
Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
lediglich leicht fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, wir
erhalten von unseren Zuliefer rmen entsprechenden Ersatz. Bei der Verarbeitung
gelieferter Materialien im Produktionsprozess haften wir für
etwaige Beschädigungen oder Verlust nur dann, wenn Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt.
Gewährleistungsrechte verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung.
§§438 Abs. 3, 634 a Abs. 3 BGB bleiben unberührt.
8. Haftung
Für Schäden aus einem Verschulden bei Vertragsschluss, sowie für Schäden
aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, haften wir nicht, wenn
uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit triftt, es
sei denn, der Schaden ist durch unsere Betriebshaftpftichtversicherung
abgedeckt.
Bei allen Geschäftsvorgängen, die über elektronische Medien veranlasst
werden, haftet der Kunde für die unter Verwendung seines Namens oder
Passwortes von uns vorgenommenen Handlungen.
Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen,
haften wir nicht, wenn nicht uns oder unseren Verrichtungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Beschränkung gilt
nicht, soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung
abgedeckt ist.
Wir haften stets nur auf Geldersatz, nicht auf Naturalrestitution. Vorstehende
Haftungsbeschränkungen entfallen, soweit Leben, Körper oder
Gesundheit des Kunden oder eines in den Schutzbereich dieses
Vertrages einbezogenen Dritten verletzt wurden.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den
Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und
Weiterverwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt.
Er tritt hiermit seine Forderung aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung
in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab.Wir nehmen die
Abtretung hiermit an.
Soweit der Kunde, vor vollständiger Bezahlung der Ware, diese weiter
verarbeitet, sind wir Hersteller i. S. d. §950 BGB.Wir räumen dem Kunden
jedoch einen Miteigentumsanteil nach dem Verhältnis etwaiger
geleisteter Teilzahlungen zum Gesamtwerklohn ein. Der Kunde ist sich
mit uns über den Eigentumsübergang einig.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen
uns und unserem Kunden ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen
ist, unser Geschäftssitz in Reinbek.
Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, oder nach Erteilung des Auftrages seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland verlegt, oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt deutsches Recht.
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Inhaber: Manfred Hansen
Schönningstedter Straße 15
D-21465 Reinbek
Telefon: 040-21 11 69 20
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